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Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und der meisten privaten Krankenkassen sowie der Beihilfestellen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Kostenträger ist in vielen Fällen auch eine Kostenübernahme durch eine private oder gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaften möglich.

 

Sollten Sie den Eindruck haben, unter einer psychischen Erkrankung zu leiden, können Sie sich direkt an uns wenden, um einen Termin für ein persönliches Erstgespräch (Sprechstunde) zu vereinbaren. Wir werden Ihrer Vermutung gemeinsam nachgehen und eine eventuell vorliegende Erkrankung diagnostizieren. 

Zum Erstgespräch benötigen wir Ihre Versichertenkarte. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

 

Der ersten sog. Sprechstunde folgen bis zu vier sog. probatorischen Sitzungen. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige  psychische Erkrankung
vorliegt sowie dem gemeinsamen Erarbeiten Ihrer Therapieziele.

 

Erst nach den probatorischen Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten und ob Sie die Therapie in unserer Praxis durchführen wollen. In diesem Falle ist ein Antrag beim zuständigen Kostenträger zu stellen, den wir für Sie vorbereiten.

 

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Gesprächsinhalte werden demnach grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Lediglich die Diagnose wird dem zuständigen Kostenträger zur Feststellung seiner Leistungspflicht bei der Antragstellung mitgeteilt.

In der Regel beantragen wir (zunächst) eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Therapiestunden). Über eine mögliche Umwandlung in eine Langzeittherapie (bis zu 60 Therapiestunden, in besonderen Fällen
bis zu 80 Therapiestunden
) entscheiden wir gemeinsam. 

 

Für die Antragstellung benötigen wir die Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes bzw. Ihrer behandelnden Ärztin (sog. Konsiliarbericht). 

 

Alle notwendigen Formulare erhalten Sie von uns.

 

Der Ablauf in Kurzform:

  1. Sie setzen sich telefonisch oder per e-Mail mit uns in Verbindung

  2. Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Versichertenkarte mit.

  3. Wir führen bis zu fünf probatorische Sitzungen durch.

  4. Sie stellen sich zwischenzeitlich zur konsiliarischen Untersuchung bei Ihrem behandelnden Haus-
    oder Facharzt bzw. Ihrer behandelnden Haus- oder Fachärztin vor.

  5. Wir beantragen gemeinsam die Kostenübernahme für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.

Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf, den Kosten bzw. der Kostenübernahme haben, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gern!

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